improve your skills

Vermietung von Sportgeräten

Schwingboden mieten


7 Bodenturnmatten
 Schwingbodenelemente
196m² aktive Fläche

SQAIR – Vermietung Schwingboden Spring Floor Tumblingbahn

~ sqair / 14.14

Schwingboden mieten

Ihr könnt unseren Schwingboden für eure Generalprobe, euer Training oder auch direkt für Wettkämpfe mieten!

Unser Angebot beinhaltet eine Schwingbodenfläche von 14x14m der Firma „Janssen Fritsen“  bestehend aus 45 biegeelastischen Druckverteilerplatten aus Spezialsperrholz á 250x125cm und 10 Einzelplatten á 125x125cm sowie 7 Läufern á 14x2m mit einer Stärke von 35mm. Des Weiteren sind Bestandteil der Miete 26 Umrandungsmatten sowie Klettbänder á 14m Länge.

Unser Schwingboden besteht aus robusten Birkenholzplatten mit einer Stärke von 9mm, welche an der Unterseite mit qualitativen Foamblocks (Schaumstoffblöcken) beklebt sind. So bietet Euch unser Spring Floor die nötige Schwungkraft und Absorptionsfähigkeit bei Landungen. Eine gute Federkraft ist genauso wichtig wie die gute Absorptionskraft, um beim Training neuer Elemente verletzungsfrei bleiben zu können. Beide Aspekte kann euch unser Boden bieten. Genau das sind auch die Gründe, weshalb ambitionierte Akrobaten*innen, Turner*innen, Cheerleader und Weitere es bevorzugen, auf einem Schwingboden ihre neuen Skills zu trainieren.

Eure Mietanfrage könnt Ihr über unser Kontaktformular stellen. Natürlich beantworten wir Euch gern auch Eure weiteren Fragen rund um das Thema Schwingbodenmiete.

Schaut Euch auch unsere Mietangebote für eine Tumblingbahn oder unseren Boden in der LITE Version an!

Mit 14x14m ergibt dieser Boden eine Gesamtfläche von 196m²

SQAIR – Vermietung Schwingboden Spring Floor Tumblingbahn

Tumblingbahn mieten


1 Bodenturnmatte
Schwingbodenelemente
28m² aktive Fläche

~ sqair / 2.14

Tumblingbahn mieten

Solltet Ihr nur an einzelnen Elementen oder in kleinen Gruppen trainieren, bietet sich die Miete einer einzelnen Tumblingbahn als perfekte Alternative zur gesamten Bodenfläche an. Diese Option ermöglicht euch auf geringerem Raum ein perfektes Tumblingsetting aufzustellen.

Ihr habt die Auswahl zwischen zwei Tumblingbahnen. 

  1. Eine Tumblingbahn der Firma „Janssen Fritsen“. Die Tumblingbahn ist 2m breit und 14m lang. Sie besteht aus 12 biegeelastischen Druckverteilerplatten aus Spezialsperrholz á 250x125cm sowie einem blauen Läufer á 14x2m mit einer Stärke von 30mm. Des Weiteren sind Bestandteil der Miete 2 Klettbänder á 14m Länge mal 5cm Breite, um die einzelnen Bodenplatten miteinander fest zu verbinden.
  2. Eine Tumblingbahn der Firma „Spieth“, Modell „Stuttgart“. Diese Bahn ist 2m breit und 10m lang. Sie besteht aus 8 biegeelastischen Druckverteilerplatten aus Spezialsperrholz á 200x122cm und einer Platte á 200x58cm sowie 9 Deckplatten, die die einzelnen Platten zusammenhalten sowie einem Läufer á 14x2m mit einer Stärke von 30mm.

Beide Bahnen sind somit optimal geeignet, um darauf  jede Art von Tumbling Skill zu trainieren.

Unsere Tumblingbahnen bestehen aus robusten Birkenholzplatten, die an der Unterseite mit qualitativen Foamblocks (Schaumstoffblöcken bzw. Dämpfungsklötzen) beklebt sind.

Mit dieser Ausstattung, bieten die Tumblingbahnen Euch die Möglichkeit, alle Tumblingelemente unter optimalen Wettkampfvoraussetzungen zu trainieren. Dabei könnt Ihr von der super Federkraft profitieren und Euch gleichzeitig auf eine gute Absorptionsfähigkeit verlassen.

Eure Mietanfrage könnt Ihr über unser Kontaktformular stellen. Natürlich beantworten wir Euch gern auch Eure weiteren Fragen rund um das Thema Schwingbodenmiete.

Eine Tumblingbahn reicht Euch nicht? Dann schaut Euch doch mal die Angebote für unseren kompletten Schwingboden bzw. unsere Bodenturnfläche an!

2x14m Tumblingbahn – perfekt für ein effizientes Tumblingtraining

Bodenturnfläche mieten


7 Bodenturnmatten
196m² aktive Fläche

SQAIR – Vermietung Schwingboden Spring Floor Tumblingbahn

~ sqair / 14.14 lite

Bodenturnfläche mieten

Wenn Ihr Euch für die Miete unserer Bodenturnfläche entscheidet, habt Ihr das perfekte Setting, um mit großen Teams auf einem ebenen und weichen Untergrund, Eure Routines zu trainieren.

Dieses Angebot ist für Mannschaften, die sich in der Sportart Teamgym mit ihrer Gruppenübung auf einen Wettkampf vorbereiten sowie für größere Akrobaten- und Turngruppen besonders geeignet, bei denen eine Bodenfläche ohne Schwingbodeneinheit benötigt wird.

Die Light – Version unserer Bodenfläche bietet Euch die Möglichkeit, eine einheitliche Ebene von 14x14m zu generieren.

Unser Angebot beinhaltet 7 Bodenläufer á 2x14m mit einer Stärke von 35mm sowie 6 Klettbänder á 14m Länge und 15cm Breite, um die Läufer miteinander zu verbinden.

Eure Mietanfrage könnt Ihr über unser Kontaktformular stellen. Natürlich beantworten wir Euch gern auch Eure weiteren Fragen rund um das Thema Schwingbodenmiete.

Schaut Euch auch unsere Mietangebote für den Schwingboden bzw. unsere Tumblingbahn an!

Mit 14x14m ergibt dieser Boden eine Gesamtfläche von 196m²

about our skills

Miroslaw Tam und Dennis Trutty
Unser Team

Miroslaw Tam und Dennis Trutty

Wir haben uns das Ziel gesetzt, eure sportlichen Bedingungen so angenehm wie möglich zu gestalten. Eine gemeinsame Fläche mit viel Leichtigkeit und einer geringeren Verletzungsgefahr soll eure sportliche Leistung maximieren.

Uns verbindet die Leidenschaft für Leistungssport, innovative Technologie und einzigartiges Design. Gemeinsam verfügen wir über langjährige Erfahrung und breite Kenntnisse in unterschiedlichsten Fach- und Sportbereichen.
Dieses Wissen möchten wir dazu nutzen, um euer tägliches Training und eure Wettkämpfe erfolgreicher zu gestalten.

Miroslaw Tam

Miroslaws Erfahrung als ehemaliger Leistungsturner und aktiver Cheerleader ist der Grundstein für die Auswahl unserer Sportgeräte und die Grundlage für unsere zukünftigen Entwicklungen. Er überprüft regelmäßig unsere Sportgeräte auf Zustand und Federkraft. Neben der Organisation und Vermarktung gibt Miroslaw sein Wissen über turnerische Elemente an engagierte Sportler*innen weiter.

~ miroslaw tam

Miroslaws Erfahrung als ehemaliger Leistungsturner und aktiver Cheerleader ist der Grundstein für die Auswahl unserer Sportgeräte und die Grundlage für unsere zukünftigen Entwicklungen. Er überprüft regelmäßig unsere Sportgeräte auf Zustand und Federkraft. Neben der Organisation und Vermarktung gibt Miroslaw sein Wissen über tunerische Elemente an engagierte Sportler*innen weiter.

Miroslaw Tam

~ miroslaw tam

Durch seine tägliche Arbeit als Architekt bringt Dennis Expertise im Bereich der Materialkunde zu SQAIR und überprüft fortlaufend den Zustand und die Qualität des Equipments.  Als aktiver Cheerleader ist ihm eine hohe Funktionalität der verwendeten Geräte wichtig. Daher setzt er seinen Fokus auf Design und Innovation, um den Sportler*innen zu bestmöglichen Leistungen zu verhelfen.

Dennis Trutty

~ dennis trutty

show your skills

advanced divider

Die Fotos unserer Website wurden aufgenommen von Kim Lena Sahin. Schaut doch mal auf ihrer Homepage vorbei und überzeugt Euch von ihren Fotografien: www.kimlenasahin.com Wir danken Dir für Deine professionelle Arbeit!

Bei den Videoaufnahmen wurden wir unterstützt von Leon Dittmar und Loris Fiedler. Auch Leon könnt Ihr buchen. Besucht Ihn doch mal auf seiner Seite: www.leocheer.de

Ein großes Dankeschön gilt auch all unseren Sportlerinnen und Sportlern. Ihr bringt SQAIR in Bewegung!

empower your skills

Turnen
Im Turnen werden besondere Ansprüche an die Geräte gestellt, um den immer weiter entwickelnden hoch komplexen Elementen gerecht zu werden. Mit unserem Angebot möchten wir ambitionierte Turner*innen im Amateur- und Breitensport eine Möglichkeit bieten an diesen Elementen zu trainieren.
Cheerleading und Showgruppen
Unsere Bodenfläche ist perfekt für hohe Belastungen ausgelegt. Mit dieser Ausstattung können sich Cheerleading-Teams und Showgruppen optimal auf bevorstehende Meisterschaften vorbereiten. Mietet unseren Boden zum Beispiel für Euer Training, Eure Generelprobe oder Euer Showreel.
Tricking, Freerunning & Stuntmen
Im Tricking und Freerunning werden besondere Ansprüche an den Boden gestellt. Mit unserer Ausstattung entsprechen wir dem Hooked Battle Floor und möchten ambitionierte Tricker*innen, Freerunner*innen und auch Stuntmen*women etwas Gleichwertiges bieten.
Sportakrobatik und Artistik
Mit unseren Angeboten entsprechen wir den Anforderungen an die Bodenfläche im Wettkampfsport der Sportakrobatik und können auch für Artist*innen eine interessante Übungsfläche bieten.
Kampfsport
Auch im Kampfsport wie Capoeira, Karate, Kung Fu oder Ähnlichem werden schon lange nicht mehr einfache Judomatten eingesetzt, stattdessen werden sie mit einem Schwingböden erweitert. Unsere Angebote stellen eine optimale Ergänzung zu den bestehenden Matten dar.
Film und Fernsehen sowie Fotosessions
Unsere Bodenflächen und Tumblingbahnen können für Filmaufnahmen, Werbung oder Fotosessions gemietet werden. Dadurch können den Sportmodels sowie Schauspielern*innen optimale Bedingungen geboten werden, um die Aufnahmen authentisch werden zu lassen!
Für Aerobic und Tanz
Auch im Kampfsport wie Capoeira, Karate, Kung Fu o.ä. werden schon längst nicht mehr nur einfache Judomatten genutzt, sondern es werden Schwingböden eingesetzt. Unsere Bodenfläche besteht aus 9mm Birkenplatten und als Schwungeinheit werden Foamblocks (Schaumstoffklötze) eingesetzt. Die darüberliegenden Läufer sind 35mm dick.
Für Messebau
Wir bieten die Möglichkeit, für Filmaufnahmen, Werbung oder Fotosessions unseren Boden zu mieten. Die Bodenfläche besteht aus 9mm Birkenplatten und als Schwungeinheit werden Foamblocks (Schaumstoffklötze) eingesetzt. Die darüberliegenden Läufer sind 35mm dick.
advanced divider

Unsere Ansprüche sind Eure Vorteile

  • Preiswerte Vermietung von Spring Floor (Schwingböden), Tumblingbahnen und Bodenturnflächen bundesweit.
  • Der Aufbau z.B. einer einzelnen Tumblingbahn dauert nicht länger, als der Aufbau einer Airtrack Matte. 
  • Auf einem Schwingboden können viele Personen und gesamte Teams gleichzeitig trainieren. 
  • Die Sprünge werden besonders gut absorbiert und Verletzungen kann vorgebeugt werden.

In immer mehr Sportarten wie z.B. im Cheerleading, der Sportakrobatik oder im Turnen, finden die Wettkämpfe ausschließlich auf Spring Floor statt. Für die Sportlerinnen und Sportler ist es wichtig, bereits im Training auf dem richtigen Wettkampfgerät Erfahrungen zu sammeln. Dadurch lassen sich Erfolge maximieren und Verletzungen vorbeugen.

Auch im Tricking und im Freerunning werden Spring Floor als Trainingsgerät genutzt, da die hochkomplexen Bewegungen und Tricks effektiver trainiert werden können.
Selbst im Kampfsport, wie z.B. Caipoeira, Kung Fu und Karate wird schon längst nicht mehr nur auf ordinären Judomatten trainiert.

Ihr möchtet einen Boden mieten? Dann schaut doch mal bei unseren Angeboten!

 

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Kontakt SQAIR

SQAIR – Tam und Trutty GbR
Landsberger Allee 247

13055 Berlin

kontakt(at)sqair.de
www.sqair.de

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Sqair – Tam und Trutty GbR
Miroslaw Tam und Dennis Trutty
Landsberger Allee 247
13055 Berlin

Telefon: 0163 2526475
Email:     kontakt(at)sqair.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen SQAIR, vertreten durch Miroslaw Tam und Dennis Trutty (nachfolgend Anbieter) und Ihnen (nachfolgend Kunde), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der SQAIR Tam und Trutty GbR in Anspruch nehmen.

3. Auf SQAIR bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Vermietung von Sportgeräten, insbesondere Schwingbodenflächen bzw. Tumblingbahnen. Optional können die Lieferung sowie der Auf- bzw. Abbau Gegenstand der Dienstleistung werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

1. Verträge auf diesem Portal können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.

2. Der Kunde muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3. Mit der Vertragsunterzeichnung erkennt der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Es entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen SQAIR und dem Kunden, das sich nach den Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet. Der Nutzer wird vor Abschluss dieses Vertragsverhältnisses über den jeweiligen kostenpflichtigen Dienst und die Zahlungsbedingungen informiert.

4. Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert ein Angebot zu machen.

§ 3 Beschreibung des Leistungsumfanges

Der Leistungsumfang von SQAIR besteht aus folgenden Dienstleistungen:

Vermietung von Sportgeräten, insbesondere Schwingbodenflächen bzw. Tumblingbahnen.

Optional können die Lieferung sowie der Auf- bzw. Abbau Gegenstand der Dienstleistung werden. Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Die angeführten Rechnungsbeträge sind laut §6(1) Z 27 UStG umsatzsteuerfrei. SQAIR behält sich vor, die Umsatzsteuer nachträglich zu verrechnen, falls die Kleinunternehmergrenze überschritten wird.

Des Weiteren wird ein kostenloser Blog auf den Seiten von SQAIR betrieben. Mit der Anerkennung dieser AGB verzichtet der Kunde auf seine Rechte am eigenen Bild zugunsten der SQAIR GbR bis auf schriftlichen Widerruf. Dies gilt für Bilder und Videos, die während jeglichen Veranstaltungen, an denen die SQAIR GbR beteiligt ist, von Mitarbeiter*innen der SQAIR GbR aufgenommen bzw. produziert werden. Die Sqair GbR darf diese Bilder zum Zwecke der Darstellung in der Öffentlichkeit (z.B. im Internet) bzw. für interne Zwecke (z.B. für Berichte) ohne Einschränkungen verwenden.
Weiterhin besteht jedoch kein Recht des Kunden auf Veröffentlichung der aufgenommen Videos bzw. Fotos.

§ 4 Preise

1. Sofern der Nutzer einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch nehmen möchte, wird er vorher auf die Kostenpflicht hingewiesen. So werden ihm insbesondere der jeweilige zusätzliche Leistungsumfang, die anfallenden Kosten und die Zahlungsweise aufgeführt.

2. Der Anbieter behält sich das Recht vor für verschiedene Buchungszeitpunkte und Nutzergruppen und insbesondere für verschiedene Nutzungszeiträume unterschiedliche Entgeltmodelle zu berechnen, wie auch verschiedene Leistungsumfänge anzubieten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Ein anfallendes Entgelt ist im Voraus, zum Zeitpunkt der Fälligkeit ohne Abzug an SQAIR zu entrichten.

2. Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von dem Anbieter ausgeschlossen werden.

3. Sollte der Besteller mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugschadens vor.

4. Die Abwicklung kann über folgende Zahlungsmittel erfolgen: Bezahlung per Rechnung

§ 6 Vertragsabschluss und Rücktritt

1. Hat ein Kunde sich für eine entgeltliche Dienstleistung angemeldet, so kann er bis 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen von diesem zurücktreten. Dies gilt nur für Dienstleistungen, die mindesten sechs Wochen im Voraus gebucht werden. Dienstleistungen, die in einem kürzeren Zeitraum als sechs Wochen durch SQAIR erbracht werden sollen können nicht storniert werden. Sollte es trotzdem zu einer Stornierung durch den Kunden kommen, wird eine Entschädigung in Höhe von 50% des vertraglich vereinbarten Entgeltes erhoben. Eine Stornierung ist per Telefon, E-Mail oder Brief möglich und wird von SQAIR schriftlich bestätigt. Damit Die Stornierung zugeordnet werden kann sollen der vollständige Name, die hinterlegte E-Mail-Adresse und die Anschrift des Kunden angegeben werden.

2. SQAIR kann den Vertrag nach eigenem Ermessen, mit oder ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen, zu jeder Zeit kündigen.

3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche Daten des Nutzers von SQAIR gelöscht, es sei denn, gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen stehen dagegen.

§ 7 Haftungsbegrenzung (Dienstleistungen)

1. SQAIR übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen.

2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet SQAIR, vertreten durch Miroslaw Tam und Denis Trutty, nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SQAIR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SQAIR beruhen.

3. Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet SQAIR nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SQAIR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SQAIR beruhen.

4. Die Schadensersatzansprüche sind, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.

5. Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).

6. Der Anbieter haftet nicht für unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte. Ebenso haftet der Anbieter nicht für den Missbrauch von Informationen von Kunden durch Dritte, die von diesen Kunden selbst Dritten zugänglich gemacht wurden.

7. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Inhalt eines von einem Nutzer verfassten Textes sowie hochgeladener Dateien auf die Einhaltung von Gesetz und Recht hin zu überprüfen und, wenn nötig, ganz oder teilweise zu löschen.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt worden ist oder von dem Anbieter nicht bestritten wurde.

2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Widerrufsbelehrung

1. Ist der Kunde ein Verbraucher, so hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist für Dienstleistungen beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

SQAIR Tam und Trutty GbR
Landsberger Allee 247
13055 Berlin
E-Mail: kontakt(at)sqair.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

3. Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei folgenden Verträgen:
bei Dienstleistungen, wenn SQAIR diese vollständig erbracht hat und Sie vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen können und Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren; bei Dienstleistungen, die in einem kürzeren Zeitraum als sechs Wochen durch SQAIR begonnen bzw. erbracht werden sollen (siehe §6 Absatz 1).

§ 10

Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Für Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten anlässlich dieses Vertrages gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Alleiniger Gerichtsstand bei Bestellungen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters.

§ 11

Schlussbestimmungen

1. Vertragssprache ist deutsch.

2. Wir bieten keine Produkte oder Dienstleistungen zum Kauf durch Minderjährige an. Falls Sie unter 18 sind, dürfen Sie Dienstleistungen von SQAIR nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.

3. Wenn Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Verkaufsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.

4. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben). Falls eine Regelung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.

5. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

Allgemeine Mietbedingungen

der Sqair – Tam und Trutty GbR für die Vermietung beweglicher Sachen

§ 1 Allgemeines
Verträge der Firma Miroslaw Tam und Dennis Trutty GbR, Landsberger Allee 247, 13055 Berlin (nachfolgend „Vermieter“) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage, oder durch Angebot bzw. Prospekt mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt unserer AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß unserer AGB. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution und/oder Vorkasse zu erheben.

(1.) Abholung
Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.

(2.) Lieferung
Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder Verrechnungsscheck oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder Verrechnungsscheck oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.

(3.) Lieferung mit Installation
Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation, gilt § 2 (2.) dieser Mietbedingung entsprechend. Die Installation erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

§ 3 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
(1.) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn Lieferung mit Installation (§ 2 (3.) dieser Mietbedingung) vereinbart ist.

(2.) Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(3.) Die Rückgabe der Mietsache hat in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen, falls nicht hat der Mieter für die Zeit, bis die Instandsetzung abgeschlossen ist, den zum Vertragsabschluss gültigen Tagesmietzins zu erstatten.

§ 4 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Firmensitz erfolgen.
Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Firmensitz des Vermieters zurückzugeben.
Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§ 5 Aufrechnungsverbot
Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

§ 6 Kündigung / Rücktritt
Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 30 % der Miete gemäß der vertraglichen Mietdauer berechnet. Erfolgt ein Rücktritt weniger als sieben Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50% der Miete, bei weniger als zwei Tagen die volle Miete gemäß der vertraglichen Mietdauer berechnet. Die Regelungen VI. Abs. 2, Satz 1 u. 2. unserer AGB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung / Pflichten des Mieters
Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem
Wiederbeschaffungswert. Für die Zeit des Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu
vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

§ 8 Haftung des Vermieters
Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Der Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper,
Gesundheit oder Verlust des Lebens.

§ 9 Sonstige Bestimmungen
1. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

2. Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Verantwortlicher

Sqair – Tam und Trutty GbR

Miroslaw Tam und Dennis Trutty
Landsberger Allee 247
13055 Berlin

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von etracker

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von YouTube

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