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ON AIR

Landesmeisterschaft im Cheerleading Sachsen-Anhalt und Thüringen

Landesmeisterschaft mit schwarzem Schwingboden

Während der Dachverband im Cheerleading, der CCVD e. V., für die Regionalmeisterschaften sowie für die Deutschen Meisterschaften vorschreibt, dass der selbst entwickelte 14x14m Airfloor, der sogenannte Safety Floor, als Bodenfläche zur Verfügung steht, bleibt es den Veranstalter*innen der Landesmeisterschaften aktuell noch selbst überlassen, welche Art von Bodenfläche genutzt wird. Schließlich wird der verbandseigene Safety Floor auf den oben genannten Meisterschaften exklusiv vom Verband zur Verfügung gestellt.

Aus diesem Grund hat sich der Landesverband  CCVTHÜ e. V. entschlossen, unsere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und unseren Schwingboden zu mieten, um den Athlet*innen der entsprechenden Landesmeisterschaften des eigenen Verbandes sowie des CCVSA e. V. einen professionellen Untergrund für ihre Routines zur Verfügung zu stellen.

Stunts auf der Cheerleading Meisterschaft

Zum ersten Mal konnten wir auf dieser Meisterschaft unseren komplett neuen anthrazitfarbenen Boden zum Einsatz bringen und haben mit dieser neutralen Farbe, die perfekt zu allen Cheerleading-Veranstaltungen passt, einen sehr guten Eindruck hinterlassen.

Der Unterbau des Bodens ist und bleibt der alt bewährte Schwingboden, bestehend aus Dämpfungsklötzen an der Unterseite von 9mm dicken Multiplex Platten. 

Alle Infos findet Ihr bei unseren Angeboten!

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SQAIR – Tam und Trutty GbR
Landsberger Allee 247

13055 Berlin

kontakt(at)sqair.de
www.sqair.de

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Sqair
Tam und Long GbR
Senftenberger Ring 93
13435 Berlin

Telefon: 0163 2526475
Email:     kontakt(at)sqair.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Tam und Long GbR
Senftenberger Ring 93

13435 Berlin

 

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Tam und Long GbR  (nachfolgend SQAIR genannt) und den Teilnehmer*innen oder deren gesetzlichen Vertreter*innen (nachfolgend Teilnehmer*innen genannt) für sämtliche von SQAIR angebotenen Leistungen und Verträge inklusive Einzelstunden und Probestunden welche ohne Mitgliedsvereinbarung stattfinden. Geschäftsbedingungen der Teilnehmer*innen sowie Einrichtungen wie Vereine, Schulen, Kindergärten finden keine Anwendung, auch wenn SQAIR ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht und/oder Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Mitgliedes vorbehaltlos erbringt. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB´s werden den Mitgliedern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform z.B. per E-Mail, per Newsletter oder per Nachricht in der Campai App mitgeteilt. Sofern das Mitglied nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB´s als akzeptiert und werden Bestandteil des laufenden Mitgliedsvertrages. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs des Mitglieds bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Das Recht zur Kündigung des Mitgliedsvertrages bleibt hiervon unberührt.

 

Vertragspartner

SQAIR 

Tam und Long GbR
Inh. Herr Miroslaw Tam und Herr Patrick Long 

Kontakt:
Tel: +49 (0)163 2526475 

E-Mail: service(at)sqair.de
Internet: www.sqair.de

 

Angebote und Leistungen

SQAIR bietet Kurse, Workshops und Trainings im Bereich der Akrobatik an. Darüberhinaus sind Wettkämpfe, Shows und andere Veranstaltungen Teil des Portfolios von SQAIR. Alle diese Leistungen werden nachfolgend Angebote genannt. 


Mitgliedschaften

SQAIR bietet Angebote auf Basis eines Mitgliedschaftskonzepts und auch ohne Mitgliedschaft an. Es können Verträge mit verschiedenen Laufzeiten und Kontingenten abgeschlossen werden. Während der Berliner Ferien und an Feiertagen kann es zu Schließzeiten kommen. Entfallene Angebote werden nicht wiederholt. SQAIR ist bemüht auch während der Berliner Ferien die angebotenen Leistungen anzubieten. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge. Am Ende eines Kalenderjahres verfallen nicht genutzte Kurseinheiten.

 

Nicht genutzte Kursstunden und Kündigung, Übertragbarkeit von Kursstunden:

Nicht genutzte Kursstunden aus einem Monat verfallen am Ende des Monats unwiderruflich. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, Vergütung oder anderweitige Kompensation für nicht genutzte Kursstunden am Monatsende.

 

Jährlicher Verfall von Kursstunden:
Nicht genutzte Kursstunden verfallen am Ende des Kalenderjahres unwiderruflich. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, Vergütung oder anderweitige Kompensation für nicht genutzte Kursstunden am Jahresende.

 

Verfall von Kursstunden bei Kündigung:
Im Falle einer Kündigung des Mitgliedsvertrages verfallen alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung nicht genutzten Kursstunden unwiderruflich. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, Vergütung oder anderweitige Kompensation für nicht genutzte Kursstunden.

 

Keine Auszahlung oder Verrechnung

Nicht genutzte Kursstunden können weder ausgezahlt noch mit anderen Leistungen oder offenen Forderungen verrechnet werden. Mitglieder mit festen Vertragslaufzeiten haben gegenüber Nutzern von Einzelstunden oder Probetrainings bei der Angebotsbuchung Vorrang. Sollte ein Angebote daher ausgebucht sein, so erhält ein Vertragskunde bei einer etwaigen Kollision von Buchungswünschen den Vorrang gegenüber dem Kunden mit Einzelstunden oder Probetrainingsterminen.

 

Vertragsabschluss

Der Leistungsumfang und die Bedingungen ergeben sich durch die Leistungsbeschreibung auf der Homepage von SQAIR oder der „Campai“ -App, welche den Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung von SQAIR zustande. Wir behalten uns vor, max. einmal pro 6 Monate bei steigenden Kosten eine Preisanpassung des Mitgliedsbeitrags vorzunehmen. Die vereinbarte Kündigungsfrist bleibt von diesen Anpassungen unberührt.

 

Buchungen von Angeboten

Die Buchungen der einzelnen Angebote (Kurse, Workshops etc.) sind ausschließlich über das von SQAIR zur Verfügung gestellte Buchungsportal bzw. der App „Campai“ vorzunehmen, welche den Mitgliedern kostenfrei zum Download zur Verfügung steht.

 

Vertragslaufzeit und Tarifwechsel

Mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch, auf die im Vertrag festgelegte Vertragslaufzeit. SQAIR bietet den Teilnehmer*innen Verträge mit einer Laufzeit von 3 und 12 Monaten an. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende.

 

ordentliche Kündigung

Soweit nicht anders mit SQAIR vereinbart, muss die Kündigung des Vertrages zwischen den Vertragsparteien schriftlich (postalisch, E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

Anmeldegebühr

Bei Vertragsabschluss ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 29,90 Euro zu entrichten, welche mit der ersten Beitragszahlung gezahlt wird. Nach einer Vertragskündigung und eventueller erneuter Anmeldung ist diese Anmeldegebühr erneut zu entrichten.

 

Speicherung kundenbezogener Daten

Kundenbezogene Daten sowie Vertragsunterlagen werden im Buchungssystem hinterlegt und zur weiteren Verwendung gespeichert.

 

Vertragsberechtigte

Pro Mitgliedsvertrag ist nur eine Person zur Teilnahme an den Angeboten berechtigt. Geschwisterkinder benötigen eine separate Mitgliedschaft.


Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich als Endpreis in EURO. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Sollte die Anmeldung im laufenden Monat erfolgen, so wird der Mitgliedsbeitrag für den ersten Monat anteilig berechnet. SQAIR ist berechtigt, bei Zahlungsrückstand das Mitglied vom Vertraglichen Leistungsangebot auszuschließen.

 

Außerordentliche Kündigung

Sollte sich der/ die Teilnehmer*in mit der Bezahlung des Beitrages im Verzug befinden, so ist SQAIR berechtigt nach 2 Monaten in Folge den Vertrag
fristlos zu kündigen und Schadensansprüche gegen den/ die Teilnehmer*in rechtlich geltend zu machen. Die außerordentliche Kündigung seitens des Teilnehmers ist nur möglich, wenn Erkrankungen vorliegen, die es nicht mehr möglich machen, gefahrlos oder gesundheitsgefährdend an den Leistungen teilzunehmen und bedarf der Prüfung im Einzelfall. Im Falle der außerordentlichen Kündigung aufgrund einer Erkrankung ist ein ärztliches Attest zusammen mit der Kündigung einzureichen.

 

Ruhendstellung des Vertrages

Im Falle einer Verletzung oder Erkrankung, die es den Teilnehmer*innen nicht möglich macht, an der eigentlich gebuchten Veranstaltung teilzunehmen, kann der Vertrag vorübergehend ruhend gestellt werden. Für diesen Fall ist SQAIR ein ärztliches Attest über die Sportuntauglichkeit vorzulegen. Eine Ruhendstellung des Vertrages kommt erst durch die Bestätigung durch SQAIR zustande. Eine Ruhendstellung kann nur für volle Monate erfolgen und muss am Monatsersten beginnen. Der Vertrag kann pro Jahr maximal zwei Monate ruhend gestellt werden. Ein beabsichtigtes Ruhendstellen ist SQAIR mindestens fünf Werktage vor Beginn mitzuteilen. Für die Dauer der Ruhendstellung muss keine Gebühr entrichtet werden, aber es dürfen auch keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Ruhendstellung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder SQAIR zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Die Zeit der Ruhendstellung wird der Laufzeit angehangen.

 

Ausfall von Angeboten bei unvorhersehbaren Ereignissen

Im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen wie Pandemien oder anderen außergewöhnlichen Umständen behält sich SQAIR das Recht vor, Angebote abzusagen, zu verschieben oder in anderer Weise zu modifizieren, um die Sicherheit der Teilnehmer*innen zu gewährleisten. Die Teilnehmer*innen werden so früh wie möglich über Ausfälle oder Änderungen informiert. Die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail, über die Website oder über andere offizielle 

Kommunikationskanäle von SQAIR wie der Campai App für Mitglieder. Es obliegt den Teilnehmer*innen, sich regelmäßig über offizielle Kommunikationskanäle

von SQAIR über etwaige Änderungen oder Aktualisierungen zu informieren. Bei Ausfällen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse bemüht sich SQAIR, alternative Lösungen anzubieten, wie zum Beispiel die Durchführung von Online-Angeboten, Outdoor-Angeboten oder Nachholmöglichkeiten von Angeboten. Die Zahlungsverpflichtung für das Angebot besteht weiterhin, es sei denn, SQAIR bietet explizit eine Rückerstattung oder Gutschrift an. SQAIR übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus Angebotsausfällen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse ergeben, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten seitens SQAIR beruhen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahl oder Krankheit von Trainer*innen ist SQAIR berechtigt Angebote kurzfristig abzusagen. Die Teilnehmer*innen werden unverzüglich über eine Absage informiert. Im Falle einer Angebotsabsage seitens SQAIR bleibt der Anspruch auf einen Ausweichtermin erhalten.

 

Verhaltensregeln und Teilnahmebedingungen

Während der Angebote ist den Anweisungen der Trainer*innen von SQAIR folge zu leisten. Bei schuldhafter Nichtbefolgung der Weisungen durch das Trainerpersonal können die Teilnehmer*innen jederzeit vom Angebot ausgeschlossen werden.

 

Respektvolles Verhalten:
Alle Teilnehmer*innen werden gebeten, sich respektvoll gegenüber Trainer*innen, Mitarbeiter*innen und anderen Teilnehmer*innen zu verhalten. Diskriminierung, Mobbing oder Belästigung jeglicher Art werden nicht toleriert und können zum Ausschluss von Angeboten führen.

 

Angemessene Kleidung:
Die Teilnehmer*innen sollten bequeme Sportbekleidung oder Turnanzüge tragen, um eine bequeme sichere Teilnahme zu gewährleisten. Es sollten Sportsocken oder Turnschläppchen getragen werden. Lange Haare sind zusammenzubinden, um Verletzungen zu vermeiden. Sorgeberechtigte und Begleitpersonen dürfen die Trainingsfläche nur mit Socken betreten.

 

Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnehmer*innen müssen in der Lage sein, physisch an den Angeboten teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Bedenken muss dies im Voraus mitgeteilt werden (siehe Gesundheitliche Voraussetzungen).

Schmuck und Accessoires müssen vor jeglicher Art von Training abgenommen werden.

 

Schutz vor Verletzungen:

Die Teilnehmer*innen werden angehalten, den Anweisungen der Trainer*innen bezüglich Sicherheitsmaßnahmen und Techniken genau zu befolgen, um Verletzungen zu vermeiden. Eigenmächtiges Ausführen von Elementen ist ohne vorherige Genehmigung durch die Trainer*innen untersagt. 

 

Mitgebrachte Gegenstände:
Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit nicht mit in die Trainingsstätte gebracht werden, oder ggf. während der Veranstaltung sicher verstaut werden. SQAIR übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände. Für die Beschädigung, die Verwechslung und den Verlust von Kleidungsstücken und anderen von Kindern mitgebrachten Gegenständen (zum Beispiel Spielzeug, Taschen, Fahrräder) übernimmt SQAIR keine Haftung.

 

Einhaltung der Hausordnung:
Die Teilnehmer*innen werden gebeten, die geltenden Regeln und Vorschriften für den Standort, an dem das Angebot stattfindet, einzuhalten. Da sich neben der Trainingsfläche auch weitere Bereiche wie eine Kletteranlage befinden, ist darauf zu achten, dass sich die Teilnehmer*innen nicht von der Trainingsfläche bzw. nicht aus dem Sichtfeld des Trainerpersonals begeben. Ausgenommen ist das Aufsuchen der Sanitär- und Umkleideräume. Die Einhaltung dieser Verhaltensregeln ist entscheidend für ein positives und sicheres Umfeld bei SQAIR. Bei wiederholtem Fehlverhalten behält sich SQAIR das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Ausschlusses von weiterer Teilnahme.

 

Gesundheitliche Voraussetzungen

Die Teilnahme an den Angeboten setzt einen allgemein guten Gesundheitszustand der Teilnehmer*innen voraus. Bei minderjährigen Teilnehmer*innen tragen die Sorgeberechtigten die Verantwortung dafür, sicherzustellen. dass ihr Kind die notwendige körperliche Fitness und Gesundheit für die Teilnahme an den Angeboten von SQAIR aufweist. Teilnehmer*innen und/oder ihre Sorgeberechtigten sind verpflichtet, SQAIR über relevante gesundheitliche Bedenken oder Einschränkungen ihres Kindes im Voraus zu informieren, die sich auf die Teilnahme an den Angeboten auswirken könnten. Vor der Teilnahme wird empfohlen, dass Kinder oder Teilnehmer*innen, bei bestehenden gesundheitlichen Bedenken, vor der Teilnahme an Angeboten von einem Arzt untersucht werden, um sicherzustellen, dass sie für die sportlichen Aktivitäten geeignet sind. Allergien und laufende Medikamenteneinnahme sollten vor Angebotsbeginn mitgeteilt werden. Sofern möglich, sollten die Medikamente vor oder nach dem Angebot eingenommen werden. SQAIR übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Gesundheitsprobleme, die auf bestehende gesundheitliche Bedenken zurückzuführen sind, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten seitens SQAIR beruhen. Die Beachtung dieser gesundheitsbezogenen Bestimmungen in den AGB von SQAIR dient dem Schutz der Kinder und Teilnehmer*innen und gewährleistet ein sicheres und positives Umfeld für alle. SQAIR haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds.

 

Foto- und Video-Aufnahmen

Zum Schutz der Privatsphäre unserer Mitglieder und Teilnehmer*innen weisen wir darauf hin, dass Foto- und Videoaufnahmen in unseren Räumlichkeiten nur dann erfolgen dürfen, wenn alle anwesenden Eltern und Aufsichtspersonen damit einverstanden sind. Die Teilnehmer*innen bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigte erklären sich damit einverstanden, dass während der Angebote von SQAIR Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden können. Diese Aufnahmen können zu Werbe-und Informationszwecken verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Veröffentlichung auf der Website und in sozialen Medien, Marketingmaterialien und Presseveröffentlichungen. Die Einwilligung zur Verwendung von Bild- und Videomaterial ist freiwillig und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf hat keine rückwirkende Wirkung auf bereits veröffentlichtes Material.

 

Abholberechtigte

Ist eine persönliche Abholung des Kindes durch einen Sorgeberechtigten nicht möglich, ist SQAIR vor Beginn des Angebotes schriftlich mitzuteilen, wer das Kind abholen darf. Die abholende Person muss sich ggf. durch einen Personalausweis ausweisen können.

 

Haftungsbeschränkung

SQAIR haftet nicht für Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds. SQAIR hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die für Personen- und Sachschäden eintritt.

 

Versicherungsschutz

Jede*r Teilnehmer*in hat eine eigene Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung und jedes Kind unterliegt dem Krankenversicherungs- und Haftpflichtschutz seiner Sorgeberechtigten. Diese sind verpflichtet, eine Kranken- sowie eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwendet SQAIR ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihres Vertrages, Buchung und zur Zustellung von Rechnungen. Bei der Bezahlung per Überweisung verwendet SQAIR Ihre Bankverbindung zur Zahlungsabwicklung. Eine darüberhinausgehende Nutzung ihrer Personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder Marktforschung bedarf ihrer ausdrücklichen Einwilligung. SQAIR speichert Daten der Teilnehmer*innen nur im Rahmen der Steuer und Handelsrechtlichen Pflichten. Nähere Informationen zum Thema Datenschutz finden sie unter  www.sqair.de/datenschutzerklaerung.

Stand: März 2025


Allgemeine Mietbedingungen

der Sqair – Tam und Trutty GbR für die Vermietung beweglicher Sachen

§ 1 Allgemeines
Verträge der Firma Miroslaw Tam und Dennis Trutty GbR, Landsberger Allee 247, 13055 Berlin (nachfolgend „Vermieter“) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage, oder durch Angebot bzw. Prospekt mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt unserer AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß unserer AGB. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution und/oder Vorkasse zu erheben.

(1.) Abholung
Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.

(2.) Lieferung
Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder Verrechnungsscheck oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder Verrechnungsscheck oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.

(3.) Lieferung mit Installation
Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation, gilt § 2 (2.) dieser Mietbedingung entsprechend. Die Installation erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

§ 3 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
(1.) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn Lieferung mit Installation (§ 2 (3.) dieser Mietbedingung) vereinbart ist.

(2.) Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(3.) Die Rückgabe der Mietsache hat in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen, falls nicht hat der Mieter für die Zeit, bis die Instandsetzung abgeschlossen ist, den zum Vertragsabschluss gültigen Tagesmietzins zu erstatten.

§ 4 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Firmensitz erfolgen.
Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Firmensitz des Vermieters zurückzugeben.
Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§ 5 Aufrechnungsverbot
Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

§ 6 Kündigung / Rücktritt
Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 30 % der Miete gemäß der vertraglichen Mietdauer berechnet. Erfolgt ein Rücktritt weniger als sieben Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50% der Miete, bei weniger als zwei Tagen die volle Miete gemäß der vertraglichen Mietdauer berechnet. Die Regelungen VI. Abs. 2, Satz 1 u. 2. unserer AGB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung / Pflichten des Mieters
Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem
Wiederbeschaffungswert. Für die Zeit des Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu
vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

§ 8 Haftung des Vermieters
Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Der Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper,
Gesundheit oder Verlust des Lebens.

§ 9 Sonstige Bestimmungen
1. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

2. Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Verantwortlicher

Sqair – Tam und Long GbR

Senftenberger ring 93
13435 Berlin

kontakt(at)sqair.de

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Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.

Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

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Server-Log-Files

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp/ Browserversion

  • verwendetes Betriebssystem

  • Referrer URL

  • Hostname des zugreifenden Rechners

  • Uhrzeit der Serveranfrage

Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular bzw. Buchungsformular oder Mitgliedsantrag Anfragen bzw. Daten zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem jeweiligen Formular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie zur Übermittlung der Buchungungen bzw. Mitgliedsanträge und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Speicherung erfolgt automatisch und zeitlich unbegrenzt. Diese Daten werden von uns grundsätzlich und ausnahmslos nicht an Dritte weitergegeben. Sie können jederzeit die Löschung Ihrer persönlichen Daten bei uns verlangen.

II. Informationen zur Datenverarbeitung im Vereinsbereich auf dieser Mitgliederseite


1.      Registrierung zur Mitgliedschaft


Umfang der Datenverarbeitung

Im Rahmen der Mitgliederregistrierung verarbeiten wir folgende persönliche Daten von Ihnen:

  • Anmeldung Mitglied allein oder als Familie

  • Titel

  • Namensdaten (Nachname, Vorname)

  • Geschlecht

  • Geburtstag 

  • Ggf. Daten der Erziehungsberechtigten

  • Adressdaten (Straße, Postleitzahl, Stadt, Land)

  • E-Mail-Adresse

  • Telefonnummer

  • Zahlungsmethode (SEPA, Banküberweisung, Zahlung durch anderes Mitglied wie z.B. Erziehungsberechtigter

  • Rechnungsdaten

  • Erweiterte Stammdaten 


Diese Daten können von den anderen Mitgliedern eingesehen werden. Allerdings nur, wenn das Mitglied es so einstellt, dass diese Daten für andere einsehbar sind. In diesem Fall sind diese für die anderen Mitglieder nicht mehr sichtbar.

Zwecke der Datenverarbeitung

Die Daten werden ausschließlich zur Mitgliederregistrierung, und -verwaltung verarbeitet.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Erfüllung des Vertrages mit Ihnen nach 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO.

Empfänger der Daten

Tam und Long GbR

Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten werden von uns gespeichert, solange Sie zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.


2.      Mitgliederverwaltung


Umfang der Datenverarbeitung

Im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft müssen wir zwingend personenbezogene Daten verarbeiten.


2.1 Allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft

  • Profil-Bild (nach Upload des Mitglieds)] 

  • Mitgliederinformationen (Profil-ID, Geschlecht, Geburtstag, Adresse, Kontaktdaten , erweiterte Stammdaten)

  • Status der Mitgliedschaft (Eingeladen, Registriert, aktiv, inaktiv, Mitgliedsdauer)

  • Abteilungen

  • Sonstige Daten, die im Bereich „Notizen“ aufgenommen werden

  • Teams (Mitglied in welchen Teams & Teamleiter in welchen Teams)

  • Zahlungsinformationen (SEPA und Rechnungsadresse) & Beiträge, Einmalige Gebühren, Ermäßigungen, Rückerstattungen und Rechnungen

  • Gruppendetails

  • Protokoll (Wer hat was geändert?)

  • QR Code Checkin-Daten (Datum, Zeit, Ort)

  • Offizielle Vereinsdokumente und ggf. persönliche Dokumente .

 

2.2 Digitaler Mitgliedsausweis

Zur Erstellung des digitalen Mitgliedausweises werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Profil-ID

  • Mitgliedszeitraum

  • Geburtstag

  • Vor- und Nachname


Unsere Teamleiter und -leiterinnen können folgende Rechte in ihren einzelnen Teams haben:

  • Anträge annehmen und ablehnen

  • Neue Mitglieder hinzufügen

  • Mitglieder entfernen

  • Team Dokumente hochladen

  • Mitgliederlisten herunterladen mit allen, Basisinformationen und Kontaktinformationen oder nur Basisinformationen

Zwecke der Datenverarbeitung

Die Daten werden ausschließlich zur Mitgliederverwaltung verarbeitet.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Erfüllung des Vertrages mit Ihnen nach 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO.

Empfänger der Daten

Tam und Long GbR

Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten werden von uns gespeichert, solange Sie zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

 


3.      Teamnachrichten


Umfang der Datenverarbeitung

Im Bereich der Teamnachrichten können alle Teammitglieder die Namen der anderen Mitglieder einsehen, sofern diese keine Privateinstellungen vorgenommen haben. Zudem werden diejenigen Daten (Nachrichten und Dokumente) verarbeitet, die von den jeweiligen Teammitgliedern versendet werden.

Zwecke der Datenverarbeitung

Der Zweck der Datenverarbeitung ist der Austausch unter den Mitgliedern, insbesondere Abstimmungen zu Terminen.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Erfüllung des Vertrages mit Ihnen nach 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO.

Empfänger der Daten

Tam und Long GbR

Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten werden von uns gespeichert, solange Sie zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.


5.      Deine Rechte und die Kontrolle deiner persönlichen Daten


Dir stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 20 DSGVO zu: Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit.


Außerdem steht Dir nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitungen zu, die auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO beruhen, sowie gegen die Verarbeitung zum Zwecke von Direktwerbung.

Richte deine Anfragen bitte in Textform an:

Sqair
Tam und Long GbR
Senftenberger Ring 93
13435 Berlin

Telefon: 0163 2526475
Email:     kontakt(at)sqair.de

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m § 19 BDSG).


Widerspruch Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.